Bewirb Dich bei der Evangelischen Schulstiftung!

Als große Schulträgerin mit Schulen aller Schularten an Standorten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit über 900 Mitarbeitenden ergibt sich ein regelmäßiger, oft auch kurzfristiger Personalbedarf. Dabei werden Initiativbewerbungen gern berücksichtigt. Du erhältst auf jede eingegangene Bewerbung eine zeitnahe Rückmeldung ggf. mit einem passenden Stellenangebot. Wir nehmen Deine Bewerbungsunterlagen sehr gern auch in unseren Bewerberpool auf, um Dich bei zukünftigen Stellenangeboten zu berücksichtigen und frühzeitig informieren zu können. 

Werde Teil unseres Teams! 







    Anlagen

    Laden Sie hier Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse hoch.



    Sandra Merz

    Alternativ kannst Du Dich auch per Post an folgende Adresse bewerben:

    Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes

    Sandra Merz-Windus
    Personalabteilung
    Augustmauer 1
    99084 Erfurt

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    Die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes bietet an ihren 42 Einrichtungen viele Möglichkeiten, pädagogische Berufe praktisch kennenzulernen. Ob im Referendariat, Praktikum oder FSJ – Du bist bei uns herzlich willkommen!

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    Du hast noch Fragen?

    Damit Du vor Deiner Bewerbung oder im Bewerbungsprozess bestens informiert bist, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammengestellt, auf die Bewerber und Bewerberinnen stoßen. Die jeweilige Antwort findest Du direkt unter der Frage aufgeführt. Sollte Deine Frage nicht aufgeführt sein oder weiterer Klärung bedürfen, freuen wir uns über Deine Kontaktaufnahme.

    Welche Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbung?

    Deine Bewerbungsunterlagen sollten grundsätzlich in deutscher Sprache und mit folgenden Daten und Dokumenten vorgelegt werden:

    • Kontaktdaten, Telefon, Handy, vorzugsweise E-Mail-Adresse
    • Lebenslauf
    • vollständige Zeugnisse zu Berufs- und Studienabschlüssen
    • weitere Qualifikationen wie Fortbildungsnachweise etc.
    • Angabe zum gewünschten Schulstandort

    Welche Unterlagen müssen für eine Anstellung vorliegen?

    Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhältst Du durch unsere Personalabteilung zur Vorbereitung Deiner Anstellung einige Personalunterlagen, die für die Ausstellung des Arbeitsvertrags ausgefüllt vorgelegt werden sollten. U.a. erhältst Du ein Schreiben, mit dem Du bei der für Dich zuständigen Behörde ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragst. Wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, Deine persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII zu prüfen.

    Neben der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ohne Eintragungen benötigen wir von Dir außerdem eine Erklärung zu ggf. anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren sowie die Zeugniskopien Deiner Berufs- und Studienabschlüsse in beglaubigter Form.

    Als evangelische Schulträgerin gilt für uns die Loyalitätsverordnung unserer Landeskirche, so dass für eine unbefristete Anstellung zusätzlich die Vorlage einer Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung für eine Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.) erforderlich ist.

    Ist der Einstieg als Quer- und Seiteneinsteiger als Lehrkraft möglich?

    Ein Einstieg als Quer- und Seiteneinsteiger ist gegebenenfalls möglich, sofern das zuständige staatliche Schulamt oder das Landesschulamt in Sachsen-Anhalt im Wege einer Vorabprüfung der Bewerbungsunterlagen eine Genehmigung erteilt. Hierbei handelt es sich jedoch immer um Einzelfallprüfungen. Bei Lehrkräften als Quer- und Seiteneinsteiger erfolgt in Einzelfällen eine befristete Genehmigung mit der Auflage, dass eine Unterrichtsbesichtigung seitens der Behörde (SSA oder LSA) erfolgt und positiv beschieden wird.

    Was ist bei Lehrkräften mit einem ausländischen Bildungsabschluss zu beachten?

    Voraussetzung für die Beschäftigung von Lehrkräften mit einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Anerkennung oder Gleichstellung der vorliegenden Berufs- und Studienabschlüsse durch das Bildungsministerium. Sollte diese noch nicht vorliegen, werden Sie durch unsere Personalabteilung auf die Möglichkeit der Anerkennung/Gleichstellung des ausländischen Bildungsabschlusses hingewiesen und entsprechend unterstützt. Hierfür stellen wir Ihnen gern einen Leitfaden zur Verfügung, aus dem entnommen werden kann, welche Unterlagen in welcher Form vorzulegen sind.