Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhältst Du durch unsere Personalabteilung zur Vorbereitung Deiner Anstellung einige Personalunterlagen, die für die Ausstellung des Arbeitsvertrags ausgefüllt vorgelegt werden sollten. U.a. erhältst Du ein Schreiben mit dem Du bei der für Dich zuständigen Behörde ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen müssen, da wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, Ihre persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII zu prüfen. Neben der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ohne Eintragungen benötigen wir von Ihnen außerdem eine Erklärung zu ggf. anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren sowie die Zeugniskopien Ihrer Berufs- und Studienabschlüsse in beglaubigter Form.
Als evangelische Schulträgerin gilt für uns die Loyalitätsverordnung unserer Landeskirche, so dass für eine unbefristete Anstellung zusätzlich die Vorlage einer Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung für eine Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.) erforderlich ist.