Küchenhilfskraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung

Beginn baldmöglichst

Schulart: Grundschule

Träger: Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes

Das bieten WIR

  • wertschätzende Arbeitsatmosphäre im motivierten Kollegium
  • Jahressonderzahlung und Vergünstigungen
  • attraktive tarifliche Vergütung
  • zusätzliche Altersversorgung

Das erwarten wir von DIR

  • Freude am Umgang mit Kindern
  • Identifikation mit der Schulträgerin


Evangelische Grundschule Eisenach „Katharina von Bora“

Ernst-Thälmann-Straße 90

99817 Eisenach

+49 (0) 3691 – 72 36 61 www.ev-grundschule-eisenach.de Mehr über die Schule

Sandra Merz-Windus – Personalabteilung

Augustmauer 1, 99084 Erfurt

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Was wir bieten

Mit Jahressonderzahlungen, zusätzlicher Altersvorsorge, vermögenswirksamen Leistungen und einer mit dem öffentlichen Dienst vergleichbaren, tariflichen Vergütung honorieren wir die hervorragende Arbeit unserer Pädagoginnen und Pädagogen. Wir sorgen aber auch dafür, dass dienstliche und persönliche Ziele vereinbar sind.

Christliches Wertefundament
Verantwortungsvoller Umgang miteinander
Kurze Entscheidungswege und aktive Mitgestaltung
Konstruktive Feedbackmöglichkeiten
Zuschuss zum Jobticket
günstig und umweltschonend Deine Dienststelle erreichen

Du hast noch Fragen?

Damit Du vor Deiner Bewerbung oder im Bewerbungsprozess bestens informiert bist, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammengestellt, auf die Bewerber und Bewerberinnen stoßen. Die jeweilige Antwort findest Du direkt unter der Frage aufgeführt. Sollte Deine Frage nicht aufgeführt sein oder weiterer Klärung bedürfen, freuen wir uns über Deine Kontaktaufnahme.

Welche Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbung?

Deine Bewerbungsunterlagen sollten grundsätzlich in deutscher Sprache und mit folgenden Daten und Dokumenten vorgelegt werden:

  • Kontaktdaten, Telefon, Handy, vorzugsweise E-Mail-Adresse
  • Lebenslauf
  • vollständige Zeugnisse zu Berufs- und Studienabschlüssen
  • weitere Qualifikationen wie Fortbildungsnachweise etc.
  • Angabe zum gewünschten Schulstandort

Welche Unterlagen müssen für eine Anstellung vorliegen?

Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhältst Du durch unsere Personalabteilung zur Vorbereitung Deiner Anstellung einige Personalunterlagen, die für die Ausstellung des Arbeitsvertrags ausgefüllt vorgelegt werden sollten. U.a. erhältst Du ein Schreiben mit dem Du bei der für Dich zuständigen Behörde ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen müssen, da wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, Ihre persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII zu prüfen. Neben der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ohne Eintragungen benötigen wir von Ihnen außerdem eine Erklärung zu ggf. anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren sowie die Zeugniskopien Ihrer Berufs- und Studienabschlüsse in beglaubigter Form.

Als evangelische Schulträgerin gilt für uns die Loyalitätsverordnung unserer Landeskirche, so dass für eine unbefristete Anstellung zusätzlich die Vorlage einer Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung für eine Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.) erforderlich ist.

Ist der Einstieg als Quer- und Seiteneinsteiger als Lehrkraft möglich?

Ein Einstieg als Quer- und Seiteneinsteiger ist gegebenenfalls möglich, sofern das zuständige staatliche Schulamt oder das Landesschulamt in Sachsen-Anhalt im Wege einer Vorabprüfung der Bewerbungsunterlagen eine Genehmigung erteilt. Hierbei handelt es sich jedoch immer um Einzelfallprüfungen. Bei Lehrkräften als Quer- und Seiteneinsteiger erfolgt in Einzelfällen eine befristete Genehmigung mit der Auflage, dass eine Unterrichtsbesichtigung seitens der Behörde (SSA oder LSA) erfolgt und positiv beschieden wird.

Was ist bei Lehrkräften mit einem ausländischen Bildungsabschluss zu beachten?

Voraussetzung für die Beschäftigung von Lehrkräften mit einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Anerkennung oder Gleichstellung der vorliegenden Berufs- und Studienabschlüsse durch das Bildungsministerium. Sollte diese noch nicht vorliegen, werden Sie durch unsere Personalabteilung auf die Möglichkeit der Anerkennung/Gleichstellung des ausländischen Bildungsabschlusses hingewiesen und entsprechend unterstützt. Hierfür stellen wir Ihnen gern einen Leitfaden zur Verfügung, aus dem entnommen werden kann, welche Unterlagen in welcher Form vorzulegen sind.

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