Grundschullehrkraft (m/w/d) für die Evangelische Grundschule Jena „Klaus Peter Hertzsch“

Beginn: 01. August 26

Schulart: Grundschule

Träger: Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes

Stellenausschreibung

Evangelische Grundschule Jena „Klaus-Peter Hertzsch“

Schule in freier Trägerschaft

Die Evangelische Grundschule Jena sucht zum Beginn des Schuljahres 2026/27, spätestens zum

01. August 2026

eine

Grundschullehrkraft für die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht sowie evangelische Religion.

Erwünscht werden auch Englisch und/oder Werken. Zum Aufgabenspektrum gehört weiterhin die Klassenleitung der Klassenstufe 1/2. Die Anstellung erfolgt in Teilzeit, der Anstellungsumfang beträgt 16 Wochenstunden (entspricht 57 Prozent einer Vollzeitstelle).

Die Evangelische Grundschule liegt im Zentrum Jenas und geht in das zehnte Jahr ihres Bestehens.

An der inklusiven Ganztagsgrundschule lernen gegenwärtig zwischen 30 und 40 Schüler/innen. Zum besonderen Profil der schulischen Ausbildung gehört ein kirchenmusikalischer Schwerpunkt.

Bewerber.innen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Weitergehende Informationen zur Schule finden Sie unter www.evangelische-grundschule.jena.de

Gerne erteilt Ihnen die Schulleiterin, Frau Elisabeth Hornstein, weitere Auskünfte über die Stelle unter der Telefonnummer 03641 / 297 33 58 oder per E-Mail: schulleitung@evangelische-grundschule.jena.de.

Bewerben können Sie sich gerne direkt hier, auch online:

Verein Evangelische Grundschule Jena e. V.

Vorstand

Lutherstraße 3

07743 Jena

E-Mail: c.neuss@evangelische-grundschule.jena.de

Aufgaben

  • Vor-, Nachbereitung und Durchführung von Unterricht in der Grundschule
  • Beurteilung und Bewertung von Schüler/innenleistungen
  • Elternarbeit
  • Mitarbeit im Schulalltag

Das bieten WIR

  • eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Lehrerfahrung an einer kleinen Schule
  • Unterstützung durch ein professionelles, erfahrenes Team
  • tarifgerechte Entlohnung (TV-L, EG 13)

Das erwarten wir von DIR

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (1. und 2. Staatsexamen für Lehrkräfte) oder einen Hochschulabschluss in den o. a. Fächern (Bachelor, Master, Diplom), in Evangelischer Theologie, Religionswissenschaft oder Religions- und Gemeindepädagogik
  • Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern im Grundschulalter
  • ein hohes Maß an fachlicher, didaktischer und sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, belastbare Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
  • ein hohes Maß an Flexibilität
  • aktive Mitwirkung bei der Entwicklung und Gestaltung einer Schule sowie ihres christlichen Profils
  • Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD (für Religion erforderlich)


Evangelische Grundschule Jena

Frauengasse 4

07743 Jena

03641 5738-36 www.evangelische-grundschule.jena.de Mehr über die Schule

Sandra Merz-Windus – Personalabteilung

Augustmauer 1, 99084 Erfurt

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Was wir bieten

Mit Jahressonderzahlungen, zusätzlicher Altersvorsorge, vermögenswirksamen Leistungen und einer mit dem öffentlichen Dienst vergleichbaren, tariflichen Vergütung honorieren wir die hervorragende Arbeit unserer Pädagoginnen und Pädagogen. Wir sorgen aber auch dafür, dass dienstliche und persönliche Ziele vereinbar sind.

Christliches Wertefundament
Verantwortungsvoller Umgang miteinander
Tarifliche Vergütung
Gutes Geld für gute Arbeit, in Anlehnung an den öffentlichen Dienst

Du hast noch Fragen?

Damit Du vor Deiner Bewerbung oder im Bewerbungsprozess bestens informiert bist, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammengestellt, auf die Bewerber und Bewerberinnen stoßen. Die jeweilige Antwort findest Du direkt unter der Frage aufgeführt. Sollte Deine Frage nicht aufgeführt sein oder weiterer Klärung bedürfen, freuen wir uns über Deine Kontaktaufnahme.

Welche Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbung?

Deine Bewerbungsunterlagen sollten grundsätzlich in deutscher Sprache und mit folgenden Daten und Dokumenten vorgelegt werden:

  • Kontaktdaten, Telefon, Handy, vorzugsweise E-Mail-Adresse
  • Lebenslauf
  • vollständige Zeugnisse zu Berufs- und Studienabschlüssen
  • weitere Qualifikationen wie Fortbildungsnachweise etc.
  • Angabe zum gewünschten Schulstandort

Welche Unterlagen müssen für eine Anstellung vorliegen?

Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhältst Du durch unsere Personalabteilung zur Vorbereitung Deiner Anstellung einige Personalunterlagen, die für die Ausstellung des Arbeitsvertrags ausgefüllt vorgelegt werden sollten. U.a. erhältst Du ein Schreiben mit dem Du bei der für Dich zuständigen Behörde ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen müssen, da wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, Deine persönliche Eignung nach § 72 a SGB VIII zu prüfen. Neben der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ohne Eintragungen benötigen wir von Dir außerdem eine Erklärung zu ggf. anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren sowie die Zeugniskopien Deiner Berufs- und Studienabschlüsse in beglaubigter Form.

Als evangelische Schulträgerin gilt für uns die Loyalitätsverordnung unserer Landeskirche, so dass für eine unbefristete Anstellung zusätzlich die Vorlage einer Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung für eine Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.) erforderlich ist.

Ist der Einstieg als Quer- und Seiteneinsteiger als Lehrkraft möglich?

Ein Einstieg als Quer- und Seiteneinsteiger ist gegebenenfalls möglich, sofern das zuständige staatliche Schulamt oder das Landesschulamt in Sachsen-Anhalt im Wege einer Vorabprüfung der Bewerbungsunterlagen eine Genehmigung erteilt. Hierbei handelt es sich jedoch immer um Einzelfallprüfungen. Bei Lehrkräften als Quer- und Seiteneinsteiger erfolgt in Einzelfällen eine befristete Genehmigung mit der Auflage, dass eine Unterrichtsbesichtigung seitens der Behörde (SSA oder LSA) erfolgt und positiv beschieden wird.

Was ist bei Lehrkräften mit einem ausländischen Bildungsabschluss zu beachten?

Voraussetzung für die Beschäftigung von Lehrkräften mit einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Anerkennung oder Gleichstellung der vorliegenden Berufs- und Studienabschlüsse durch das Bildungsministerium. Sollte diese noch nicht vorliegen, wirst Du durch unsere Personalabteilung auf die Möglichkeit der Anerkennung/Gleichstellung des ausländischen Bildungsabschlusses hingewiesen und entsprechend unterstützt. Hierfür stellen wir Dir gern einen Leitfaden zur Verfügung, aus dem entnommen werden kann, welche Unterlagen in welcher Form vorzulegen sind.

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